Lothar Blocksdorff

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Alters­vorsorge

Riester-Rente nicht immer pfändungssicher

Riester-Rente nicht immer pfändungssicherViele Millionen Deutsche vertrauen auf die Riester-Rente, mit der sie sich eine zusätzliche private Alters­vorsorge aufbauen möchten. Eine aktuelle Umfrage zum Thema Pfändungssicherheit der Riester-Rente zeigt jedoch, dass viele Sparer zu Unrecht in dem Glauben sind, dass das Guthaben aus einem Riester-Vertrag immer pfändungssicher ist.Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass die Pfändung des Riester-Guthabens eines Schuldners rechtens ist, auch wenn die Riester-Vorsorge oftmals als pfändungssicher bezeichnet wird. Der entscheidende Punkt, der letztendlich auch zum Urteil des Gerichts geführt hat, ist jedoch, dass der Beklagte in diesem Fall die staatliche Förderung nicht beantragt hatte. Es steht zwar jedem Riester-Sparer zumindest eine Grundzulage und bei minderjährigen Kindern auch noch eine Kinderzulage zu, jedoch verzichten manche Sparer nach wie vor auf diese staatlichen Zulagen.Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch nicht eindeutig zu belegen, dass der Sparvertrag nur zur privaten Alters­vorsorge gedacht ist, wenn keine Zulagen beantragt wurden. Und genau darauf kommt es bei der Frage an, ob das Guthaben pfändungssicher ist oder nicht. Die Guthaben aus Riester-Verträgen sind also nur dann pfändungssicher, wenn der Sparer die Grundzulage beantragt hat, und zwar jedes Jahr. Zudem kann auch ein Betrag gepfändet werden, der über den Förderhöchstbetrag hinaus geht, der bei vier Prozent des Bruttoeinkommens liegt.


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